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Entlassung, Rehaberatung & Sozialdienst

Entlassung, Rehaberatung & Sozialdienst

  • Entlassung
  • Reha-Beratung
  • Sozialdienst

Die Verantwortung für unsere Patienten endet für uns nicht mit der erfolgreichen Operation. Mindestens genau so wichtig ist die Sorge um eine gute Nachbehandlung, erfolgreiche Rehabilitation und eine umfassende Versorgung zuhause oder in einer Anschlußheilbehandlung (AHB). Wenden sie sich für Fragen zur ambulanten oder stationären Reha oder Unterbringung in ein Pflegeheim, einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder zu Fragen der häuslichen Versorgung an uns. Wir helfen Ihnen bei:

  • Der Klärung des Hilfebedarfs,
  • Der Entscheidung ob Ihr Angehöriger zuhause gepflegt werden kann,
  • Der Suche nach einem Heimplatz, Kurzzeitpflege oder Hospizplatz,
  • Der Organisation von z. B. Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegestufe, Pflegesachleistungen), Bestellung von Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollstuhl o. ä.),
  • Der Suche eines Pflegedienstes, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Beratungsstellen,
  • Abhängigkeitserkrankungen oder Konfliktsituationen.


Klären Sie in jedem Fall frühzeitig bereits vor der Entlassung folgende Punkte:

  • findet eine Anschlussheilbehandlung statt?
  • besteht Bedarf an (Pflege-)Hilfsmitteln, an Organisation der Pflege oder Beratung?

Planen Sie rechtzeitig ihre Reha-Maßnahme, entweder als ambulante oder stationäre Rehabilitation.

Informieren sie sich  über die Möglichkeiten des Pflegetrainings noch im Krankenhaus oder zu Hause zum Einüben von Pflegetechniken, sowie über unsere speziellen Pflegekurse; auch für pflegende Angehörige von Demenzerkrankten. Für die häusliche Versorgung können Sie auch die Angebote derFamilialen Pflege nutzen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes planen und organisieren Ihre Entlassung und eine ambulante oder stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB). Dabei handelt es sich um eine medizinische Rehabilitation, die im Anschluss auf einen Krankenhausaufenthlat durchgeführt wird. Bitte nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Sozialen Dienst auf. Die Bewilligung von Rehaanträgen durch die Kostenträger kann eine Zeit dauern. Was wir zur Planung und Organisation Ihrer Reha wissen müssen, wenn

Sie Arbeitnehmer sind: Kostenträger ist ihr aktueller Rentenversicherungsträger (z.B. DRV Bund, DRV Rheinland, DRV Westfalen), Rentenversicherungsnummer, Bankverbindung.

Sie berentet sind: Kostenträger ist Ihre Krankenkasse.

Sie privat versichert oder verbeamtet sind: Bei welcher Beihilfe sind Sie versichert? Bei 100 Prozent privater Krankenversicherung klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob Sie bei Ihrer Kasse auch für eine AHB versichert sind.

Kontakt Sozialdienst im VPH

Kontakt Sozialdienst im MKH